Rechtsprechung
BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- openjur.de
Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 1
Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- Bundesfinanzhof
Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 1 FGO
Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten - rewis.io
Entscheidung über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 1 S. 1
Entscheidung eines Gerichts über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten nach seiner freien Überzeugung im Wege des Freibeweises unter Würdigung des gesamten Prozessstoffes - datenbank.nwb.de
Entscheidung des Gerichts über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 28.10.2010 - II 752/05
- BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.01.2008 - X B 179/06
Rüge mangelnder Sachaufklärung - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11
Denn eine solche Beweiserhebung musste sich dem FG angesichts des Vorlaufs zu dieser mündlichen Verhandlung nicht aufdrängen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2008 X B 179/06, BFH/NV 2008, 608, unter 1.b). - BFH, 01.09.2005 - IX B 87/05
NZB: Rüge der Prozessunfähigkeit
Auszug aus BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11
In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass über die Frage der Prozessfähigkeit eines Beteiligten das Gericht nach seiner freien Überzeugung im Wege des Freibeweises unter Würdigung des gesamten Prozessstoffes entscheidet (vgl. BFH-Beschluss vom 1. September 2005 IX B 87/05, BFH/NV 2006, 94). - BFH, 14.01.2010 - IV B 103/08
Nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich keine Änderung aufgrund von Treu und …
Auszug aus BFH, 10.01.2012 - IV B 8/11
Die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) formulierten Rechtsfragen sind schon nicht klärungsbedürftig (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 2010 IV B 103/08, BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).